Sie können den Zuschuss bei der UWV beantragen. Das erforderliche Formular wird (voraussichtlich) am 6. April zur Verfügung gestellt. Der Antrag kann (vorerst) bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Das Datum der Antragstellung ist irrelevant, da eine Zuschuss wegen Umsatzverlusten rückwirkend zum 1. März beantragt werden kann.
Bei der Antrag müssen Sie angeben, wie viel Prozent des Umsatzverlustes Sie erwarten und in welchem kontinuierlichen Zeitraum von drei Monaten. Außerdem müssen Sie Ihre Kontonummer angeben, die mit der Kontonummer übereinstimmen muss, auf die Sie Zahlungen der Steuerverwaltung in Bezug auf die Lohnsteuer erhalten. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung gestellt haben, müssen Sie das Aktenzeichen dieses Antrags bei Ihrem Zuschussantrag angeben.
Der Zuschussantrag ist mit Ihrer Lohnsteuer-Nummer verknüpft. Wenn Sie mehr als eine Lohnsteuernummer haben, müssen Sie für jede Lohnsteuernummer einen Antrag stellen.
Ihr (vorläufiger) Zuschussantrag wird spätestens innerhalb von 13 Wochen bewilligt oder abgelehnt (der Vorschuss wird Ihnen in der Zwischenzeit ausgezahlt). Wenn Ihnen ein Zuschuss gewährt wird, müssen Sie innerhalb von 24 Wochen nach Ablauf des festgelegten Zeitraums einen endgültigen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie die endgültigen Umsatzzahlen für den betreffenden Zeitraum vorlegen, eventuell einen Wirtschaftsprüferbericht und die Erklärung, dass Sie alle anderen Bedingungen (siehe oben) erfüllt haben.
Schließlich wird innerhalb von 22 Wochen nach Ihrem Antrag eine endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob Sie für den Zuschuss in Frage kommen und ob Sie zur Rückzahlung verpflichtet oder auf einer Nachzahlung Anspruch haben.
Ab Montag dem 6. April, werden unsere Juristen bereit sein, Ihren Zuschussantrag einzureichen oder Sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Übrigens ist für diesen Antrag keine „eHerkenning“ erforderlich. Wenden Sie sich gerne an unsere Juristen oder an Ihre reguläre Kontaktperson, wenn wir Sie bei Ihrer Antrag unterstützen können.